Guideline
mediX Patientenverfügung
Dernière révision: 11/2024 Dernier changement: 11/2024
Ich erstelle diese Patientenverfügung für den Fall, dass ich durch Krankheit oder Unfall nicht urteilsfähig bin.
Urteilsunfähigkeit bedeutet, dass ich meinen Willen zu medizinischen Massnahmen nicht mitteilen kann.
Diese Verfügung wurde gemäss Vorgaben von www.acp-swiss.ch erstellt und muss gemeinsam mit einer ausgebildeten Fachperson und in Anwesenheit der Vertretungsperson ausgefüllt werden.
Name:
Geburtsdatum:
Adresse:
Vorname:
Email/Telefon:
PLZ/Ort:
Vertretungsperson: Ich ermächtige folgende Person zu meinem medizinischen Vertreter:
Name:
Adresse:
Telefon:
Mobiltelefon:
Vorname:
PLZ:
E-Mail:
Beziehungsverhältnis:
Diese Person ermächtige ich, meinen Willen gegenüber dem Behandlungsteam zu vertreten. Sie darf und muss über meinen medizinischen Zustand informiert werden. Wenn medizinische Entscheidungen getroffen werden, muss diese Person, sofern zeitlich vertretbar, in jedem Fall einbezogen werden. Sie darf ohne Einschränkung meine Krankengeschichte einsehen, sofern dies für den zu fällenden Entscheid nötig ist. Ihr gegenüber entbinde ich das Behandlungsteam von der Schweigepflicht.
- 1. Behandlung im Notfall mit plötzlicher Urteilsunfähigkeit:
- Behandlung bei länger andauernder Urteilsunfähigkeit
Falls ich z.B. nach einem Unfall oder nach einem Schlaganfall oder sonst einer schweren Krankheit auch Tage oder Wochen nach Beginn der von mir gewünschten lebenserhaltenden Behandlungen meinen Willen zu medizinischen Behandlungen nicht äussern kann, gelten folgende Anweisungen:
Die unter Punkt 1 erwähnten lebensverlängernden Massnahmen sollen so lange weitergeführt werden, wie
sie aus ärztlicher Sicht indiziert sind, d.h. mehr nützen als schaden.
Die lebensverlängernden Massnahmen sollen abgebrochen werden und ich nehme in Kauf, bald zu
sterben, wenn folgendes Ereignis oder folgender Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit, z.B. bei 8 von 10
Menschen in meiner aktuellen Situation einzutreten droht:
- Meine Hirnfunktion bleibt schwer eingeschränkt, ich kann meinen Willen zu medizinischen Massnahmen nicht mehr äussern oder erkenne meine Angehörigen nicht mehr oder bin desorientiert
- Ich bleibe körperlich so schwer behindert, dass ich nicht mehr aus dem Bett komme
- Ich brauche jeden Tag mehrstündige pflegerische Unterstützung
- Weitere, im Standortgespräch geäusserte Situationen:________________________________________
- Behandlung bei bleibender Urteilsunfähigkeit
Falls ich mich z.B. wegen einer Demenzerkrankung oder nach einer Hirnverletzung oder nach einer schweren Krankheit nie mehr zu medizinischen Massnahmen äussern kann, gelten folgende Anweisungen (nur eine ankreuzen):
Solange meine vertretungsberechtigte Person und die mich betreuenden Fachleute der Meinung sind, dass mir
mein Leben noch überwiegend Freude bereitet, sollen lebenserhaltende Massnahmen am aktuellen Lebensort
zur Anwendung kommen
Lebensverlängernde Behandlungen, auch künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr sollen beendet und
nicht gestartet werden. Medizinischen Behandlungen sollen nur der Vermeidung von Leiden wie z.B.
Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, dienen. Ich nehme in Kauf, dass meine Lebenszeit damit verkürzt wird.
- Weitere Anordnungen bei bleibender Urteilsunfähigkeit
Ich habe einen Vorsorgeauftrag erstellt. Dieser ist hier hinterlegt:_______________________
Ich habe einen Generalkonsent unterschrieben. Dieser ist hier hinterlegt:_____________________
Einer Foschungsteilnahme zu Lebzeiten stehe ich positiv gegenüber.
- Behandlungswünsche letzte Lebenszeit
Die wirksame Behandlung von Leiden wie z.B. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, ist mir ganz wichtig. Ich
nehme in Kauf, dass dadurch mein Bewusstseinszustand weiter eingeschränkt und meine Lebenszeit durch
die Massnahmen eventuell verkürzt wird.
In der letzten Lebensphase möchte ich nach Möglichkeit an folgendem Ort bleiben:_______________
Ich wünsche mir die Begleitung durch folgende Personen:________________
Ich wünsche mir eine spirituelle, seelsorgerische Begleitung durch:________________
Weitere Wünsche:___________________________________________________________________
- Anordnungen nach dem Tod:
Ich bin zur Organspende bereit und habe eine Organspendekarte ausgefüllt: diese ist hier hinterlegt:…….
Ich bin mit der Obduktion meines Körpers einverstanden
Einer Foschungsteilnahme nach dem Tod stehe ich positiv gegenüber
Ich habe eine Verfügung zur Körperspende unterzeichnet: diese ist hier hinterlegt:…….
Ich habe eine Bestattungsverfügung unterzeichnet: dieser ist hier hinterlegt:…….
Wünsche zur Bestattung: Kremation oder Erdbestattung
Weitere Wünsche:
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich damit einverstanden, dass dieses Dokument an das Behandlungsteam weitergeleitet wird.
Eine Kopie dieser Patientenverfügung wird hinterlegt
Bei meinem behandelnden Arzt:__________________
Bei mir zu Hause
Bei meiner vertretungsberechtigten Person: _____________________________
Unterschrift Patient/Patientin: __________________ Datum: _____________
Unterschrift vertretungsberechtigte Person: __________________ Datum: _____________
Unterschrift Arzt/Ärztin: _________________ Datum: _____________
Stempel Arzt/Ärztin:
Es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle 2 Jahre oder bei Veränderung des Gesundheitszustandes zu überprüfen, neu zu datieren und zu unterschreiben, falls eine Urteilsfähigkeit besteht. Ansonsten gilt die zuletzt ausgefüllte Verfügung, auch wenn sie älter als 2 Jahre ist.
Autor: Dr. med. Andreas Weber November 2024 © Verein mediX schweiz